Unser Qualitätsstandard

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Als unabhängige Aufsichtsbehörde über den schweizerischen Finanzmarkt hat die FINMA hoheitliche Befugnisse über Banken, Versicherungen, Börsen, Finanzinstitute, kollektive Kapitalanlagen, deren Vermögensverwalter und Fondsleitungen sowie Versicherungsvermittler. Die FINMA setzt sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein.

Nach Art. 22 FIDLEG dürfen Kundenberater von Schweizer Finanzdienstleistern, die nicht gemäss Artikel 3 FINMAG beaufsichtigt werden, und Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern ihre Tätigkeit in der Schweiz nur ausüben, wenn sie in ein

Beraterregister eingetragen sind. Das Beraterregister wird durch eine Registrierungsstelle nach Art. 31 FIDLEG geführt, die für ihre Tätigkeit einer Zulassung durch die FINMA bedarf.

 

Die Branchenvereinbarung sieht für externe Vermittler neue Qualitätsvorgaben vor, so müssen diese per 1.7.2022 im Cicero-Register eingetragen sein.